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   BVerwG, 21.07.2000 - 5 B 65.00   

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https://dejure.org/2000,8684
BVerwG, 21.07.2000 - 5 B 65.00 (https://dejure.org/2000,8684)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 5 B 65.00 (https://dejure.org/2000,8684)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 5 B 65.00 (https://dejure.org/2000,8684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Aufnahmebescheide und Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler; Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Deutsche Volkszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 5 B 65.00
    Dass ein Härtegrund im übrigen nicht allein darin gesehen werden kann, dass der Aufnahmebewerber das Aussiedlungsgebiet als deutscher Staatsangehöriger verlassen hat, hat der Senat bereits zur Rechtslage unter der Geltung des Aussiedleraufnahmegesetzes entschieden (vgl. Urteile vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 und BVerwG 5 C 8.99 -).
  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 5 B 65.00
    Dass ein Härtegrund im übrigen nicht allein darin gesehen werden kann, dass der Aufnahmebewerber das Aussiedlungsgebiet als deutscher Staatsangehöriger verlassen hat, hat der Senat bereits zur Rechtslage unter der Geltung des Aussiedleraufnahmegesetzes entschieden (vgl. Urteile vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 und BVerwG 5 C 8.99 -).
  • BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 1202.97

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 26 des Gesetzes über die

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 5 B 65.00
    Denn zum Aufgabenbereich des Bundesverwaltungsamts gehört nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht die Prüfung, ob aus anderen als den in § 27 Abs. 1 BVFG genannten Gründen ein Anspruch auf dauernden Aufenthalt in Deutschland besteht (Beschlüsse vom 7. Juli 1998 - BVerwG 9 B 1202.97 - [Beschlussabdruck S. 4] und vom 14. September 1999 - BVerwG 5 B 57.99 - [Beschlussabdruck S. 6]).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 5 B 57.99
    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 5 B 65.00
    Denn zum Aufgabenbereich des Bundesverwaltungsamts gehört nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht die Prüfung, ob aus anderen als den in § 27 Abs. 1 BVFG genannten Gründen ein Anspruch auf dauernden Aufenthalt in Deutschland besteht (Beschlüsse vom 7. Juli 1998 - BVerwG 9 B 1202.97 - [Beschlussabdruck S. 4] und vom 14. September 1999 - BVerwG 5 B 57.99 - [Beschlussabdruck S. 6]).
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